Was bedeutet berufliche Anerkennung?

Eine ausländische Berufsqualifikation wird in Deutschland anerkannt, wenn sie mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Dies wird auf Antrag im Anerkennungsverfahren geprüft und das Ergebnis in einem Bescheid mitgeteilt.

Jeder, der im Ausland eine staatlich anerkannte Berufsqualifikation erworben hat, kann die Anerkennung beantragen. Mit ihr erhalten ausländische Fachkräfte die gleichen beruflichen Rechte wie Personen mit einer deutschen Berufsqualifikation.

Wann ist die Anerkennung notwendig?
Für ausländische Fachkräfte ist die Anerkennung notwendig, wenn sie in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen. Für nicht reglementierte Berufe ist die Anerkennung zur Berufsausübung nicht vorgeschrieben, aber nützlich.

Wie kann eine Fachkraft die Anerkennung bekommen?
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation. Dazu vergleicht sie die Ausbildung mit der eines deutschen Referenzberufs. Die Berufsqualifikation wird als gleichwertig anerkannt, wenn auf Basis der aktuellen Aus- bzw. Fortbildungsordnung keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Dabei werden auch die Berufserfahrung sowie weitere Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigt. Bei reglementierten Berufen werden weitere Voraussetzungen für die Berufszulassung geprüft. Dazu gehören z. B. die persönliche Eignung oder deutsche Sprachkenntnisse.

Anerkennung beantragen
Fachkräfte, die ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen, müssen dies bei der zuständigen Stelle beantragen. Dies kann auch aus dem Ausland geschehen. Welche Behörde oder Institution zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln. Das Anerkennungsverfahren dauert in der Regel 3 bis 4 Monate. Arbeitgeber können mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren das Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus Drittstaaten verkürzen und mit der zuständigen Ausländerbehörde zugleich die Einwanderungsfragen klären.

Welche Ergebnisse kann das Anerkennungsverfahren haben?

Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens teilt die zuständige Stelle in einem Bescheid mit und kann wie folgt lauten: Die ausländische Berufsqualifikation wird anerkannt, wenn die zuständige Stelle beim Vergleich mit dem deutschen Referenzberuf keine wesentlichen Unterschiede und somit die Gleichwertigkeit feststellt. Werden bei der Gleichwertigkeitsprüfung wesentliche Unterschiede festgestellt, kommt es auf den Beruf an: Bei nicht reglementierten Berufen wird die Berufsqualifikation teilweise anerkannt, wenn Teile der Ausbildung gleichwertig sind und andere nicht. In der Regel können die Antragstellenden eine Anpassungsqualifizierung machen, um die wesentlichen Unterschiede auszugleichen. Danach können sie einen Folgeantrag stellen, um die vollständige Anerkennung zu erhalten. Bei reglementierten Berufen legt die zuständige Stelle eine Ausgleichsmaßnahme fest, mit der die wesentlichen Unterschiede ausgeglichen werden können. Möglich sind ein Anpassungslehrgang, die Eignungsprüfung oder die Kenntnisprüfung. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Gleichwertigkeit festgestellt. Danach werden die weiteren Voraussetzungen für die Berufszulassung geprüft. Die ausländische Berufsqualifikation wird nicht anerkannt, wenn sich die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf nicht ausgleichen lassen.

Regelungen in der EU
Für bestimmte Berufsqualifikationen aus EU/EWR/Schweiz gelten vereinfachte Regelungen zur Anerkennung. Für die folgenden Berufe gibt es die automatische Anerkennung gemäß der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie: Arzt, Fachärztin, Zahnarzt, Fachzahnärztin, Tierarzt, Apothekerin, Pflegefachkraft, Hebamme, Architekt.

Kosten und Beratung
Neben den Gebühren für das Anerkennungsverfahren (600 Euro – 1.000 Euro, in Einzelfällen auch mehr) fallen häufig weitere Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Ausgleichsmaßnahmen,
oder Anpassungsqualifizierungen an. Finanzielle Unterstützung für Antragstellende bieten die Bundesagentur für Arbeit, der Anerkennungszuschuss des Bundes und Förderprogramme in den Bundesländern.

Wer die Anerkennung beantragen will, sollte sich in jedem Fall vorher beraten lassen. Als Arbeitgeber haben Sie vielfältige Möglichkeiten, Ihre Fachkraft bei der Anerkennung zu unterstützen. Weitere Informationen und Beratung bietet Ihnen das SELECTA 3 E Projekt.